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Paul Horstmann GmbH

Serviceverträge Kleinklär­anlagenwartung

Kleinkläranlagen können eine gleichwertige Abwasserreinigung im Vergleich zur zentralen Abwasserbeseitigung sicherstellen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kleinkläranlage ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird. Beim Betrieb der Kleinkläranlage muss deshalb vor allem auf die Eigenkontrolle und Wartung geachtet werden.

Bei serienmäßig hergestellten Kleinkläranlagen werden die Wartung und der Betrieb in der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik geregelt.

Länderspezifische Verordnungen schreiben den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb vor.

Betroffen von den Regelungen zur Wartung nach der Eigenüberwachungsverordnung sind alle Betreiber einer Kleinkläranlage, die häusliches Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser einleiten. 

Regelmäßige Wartung für einen dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Kleinkläranlage

Damit Ihre Kleinkläranlage ihre Aufgaben dauerhaft und ordnungsgemäß erfüllt sind regelmäßige Wartungen unausweichlich. Wir als Fachunternehmen unterstützen Sie dabei und empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrags.

Durchführung der Wartungsarbeiten

  • Schlammspiegelmessung: Oft sind hier Kosteneinsparungen für die Betreiber zu erzielen.
  • Temperatur- und PH-Wert Ermittlung: Um gegebenenfalls Belüftungszeiten zu erhöhen oder die Schlammrückführung einzustellen.
  • Eingabe der Untersuchungsdaten: Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem zuständigen Behörde vorzulegen.

Damit Ihre Kleinkläranlage ihre Aufgaben dauerhaft und ordnungsgemäß erfüllt sind regelmäßige Wartungen unausweichlich. Wir als Fachunternehmen unterstützen Sie dabei und empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrags. Ein Wartungsvertrag kann für einen beliebigen Zeitraum abgeschlossen werden. Er beinhaltet in der Regel, je nach Anlagentyp, die 2-malige jährliche Sicht- und Funktionskontrolle, sowie die Überprüfung der Wasserprobe. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Kreis vorzulegen.

Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Für weitere Details sprechen Sie uns bitte an!

Wir beraten Sie persönlich und klären gemeinsam, wie die regelmäßige Wartung in Ihrem Fall aussehen kann. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

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